Rezepte

Bestellen Sie ganz einfach online Ihr Rezept

Rezeptbestellungen werden werktags von uns binnen 48 Stunden bearbeitet und elektronisch zur Abholung in der Apotheke Ihrer Wahl zur Verfügung gestellt.

Gerne können Sie Ihre gewünschten Rezepte für bereits verordnete und bei uns dokumentierte Medikamente persönlich in der Ordination, telefonisch, per Email oder über nachfolgendes Formular bestellen, sofern Ihre E-Card innerhalb der letzten 3 Monate bei uns in der Ordination gesteckt wurde, da seitens der Krankenkassen strengere E-Card-Überprüfungen stattfinden.

*Wir sind bemüht Ihnen die gewünschte Menge der bestellten Medikamente zu verordnen. Bitte beachten Sie jedoch, dass seitens der Krankenkassen manche Präparate nur in bestimmten Mengen verordnet werden dürfen.

Während unseren Urlaubszeiten sind Rezeptbestellungen nicht möglich.


Um eventuelle Risiken rechtzeitig zu erkennen ist die internistische Untersuchung zwischen der 17. und 20. Schwangerschaftswoche im Mutter-Kind-Pass vorgesehen. Diese Untersuchung können Sie auch gerne bei uns durchführen lassen.


Verbände kleiner Wunden können wir gerne in der Ordination nach vorheriger Terminvereinbarung durchführen.

EKG

Bei akuten Beschwerden oder laut Risikoprofil werden in der Ordination EKG´s durchgeführt.

Blutabnahmen finden zweimal in der Woche (Montag und Donnerstag zwischen 06:30 -07:30 Uhr) nach Terminvereinbarung statt. Harnbecher und Stuhlprobenröhrchen können ebenfalls an diesen Tagen bei uns in der Ordination bis 09:30 Uhr abgegeben und ins Labor eingeschickt werden.

Einmal im Jahr (immer genau nach 365 Tagen) dürfen alle Versicherten über 18 Jahre eine allgemeine Untersuchung inkl. Blutabnahme, Harntest, Stuhltest und EKG bei Vorerkrankungen kostenlos in Anspruch nehmen.

Sofern das behandelnde Krankenhaus die OP-Freigabe nicht vom Internisten benötigt, können wir diese gerne für Sie durchführen.

Nach der Anamneseerhebung und anschließender Untersuchung kann eine Schmerztherapie mit Infusionen bzw. Infiltrationen mit Ihnen vereinbart werden.

Schutz durch Impfungen: Die Schlüsselrolle der Immunisierung für Gesundheit und Prävention
ANMERKUNG: Für mitgebrachte Impfstoffe, die in der Ordination geimpft werden,
fällt eine Impfgebühr an (Privatleistung).

Pneumokokken-Impfung

Die Pneumokokken-Schutzimpfung ist im österreichischen Impfprogramm für alle Personen ab 60 Jahren empfohlen. Vor allem Risikopatienten und -patientinnen mit Herz-Kreislauf- und/oder Lungenvorerkrankungen wird die Impfung dringlich nahegelegt, um das Risiko einer schweren Lungenentzündung zu minimieren. Die Pneumokokken-Schutzimpfung besteht aus zwei Teilimpfungen im Abstand von 12 Monaten.

HPV-Impfung

Die Humane Papilloma-Viren-, kurz HPV-Impfung, ist vom 9. bis zum 21. Lebensjahr gratis in Österreich verfügbar und ein wichtiger Aspekt im Hinblick auf eine Krebsvorsorge. In diesem Alter sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens sechs bis maximal zwölf Monaten empfohlen. Für den Impfstoff erhalten Sie gerne bei uns in der Ordination ein Rezept, mit welchem Sie den Impfstoff in der Apotheke kostenfrei erhalten.

Die HPV-Impfung mit dem in Österreich erhältlichen 9-fach-Impfstoff schützt zu fast 100 Prozent vor einer Erkrankung durch die neun HPV-Typen, die in der Impfung enthalten sind. Diese HPV-Typen sind für insgesamt 90 Prozent aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs und Genitalwarzen verantwortlich. Die HPV-Impfung wird laut Impfplan Österreich ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr allgemein empfohlen. Je früher die Impfung erfolgt, desto besser ist ihr vorbeugender Effekt.

Herpes Zoster-Schutzimpfung

Da die Durchseuchungsrate mit Herpes-Zoster-Viren („Gürtelrose“) in Österreich annähernd 100% ist und somit jeder 4. Österreicher in seinem Leben eine aktive Herpes-Zoster-Infektion durchmachen wird, ist für alle Personen ab dem 50. Lebensjahr – aber insbesondere für Personen, die bereits zumindest eine Herpes-Zoster-Infektion durchgemacht haben – eine Impfung empfohlen.

Die Infektion ist oft sehr schmerzhaft und in ca. 10% der Fälle stellt sich eine sogenannte „Post-Zoster-Neuralgie“ ein, die mit oft monatelangen Schmerzen einhergehen kann. Der neue Impfstoff „Shingrix“ bietet im Vergleich zu den bisherigen Lebendimpfstoff auch nach mehreren Jahren einen sehr zuverlässigen Schutz vor dem Auftreten der Gürtelrose und damit verbundener potenzieller Komplikationen. Es sind zwei Teilimpfungen im Abstand von 2-6 Monaten notwendig. 

FSME-Impfung

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis – auch FSME oder Zeckenkrankheit genannt – ist eine Viruserkrankung, die durch Zeckenstiche übertragen wird. Nach einem Zeckenstich gelangen die Viren über das Blut in das zentrale Nervensystem und lösen dort eine Hirnhautentzündung (Meningitis) und/oder eine Entzündung der Hirnhäute und des Gehirns selbst (Meningoenzephalitis) aus. In Österreich ist kein Bundesland FSME-frei. Daher wird die Impfung für alle in Österreich lebenden Personen empfohlen. Dies gilt auch für Reisende in österreichische Endemiegebiete oder in Endemiegebiete im Ausland. 

Die FSME-Impfung sollte idealerweise im Frühjahr durchgeführt werden. Die Grundimmunisierung erfolgt mittels drei Impfungen. Die erste Auffrischung sollte drei Jahre nach der Grundimmunisierung erfolgen. Danach erfolgen die Auffrischungsimpfungen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr alle fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle drei Jahre.

Diphterie-Tetanus-Pertussis-Polio-Impfung

Nach der Grundimmunisierung im Säuglingsalter und Auffrischungsimpfung im Schulalter, soll bis zum vollendeten 60. Lebensjahr eine Auffrischungsimpfung mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung regelmäßig alle zehn Jahre erfolgen. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle fünf Jahre. Wenn keine Indikation zu weiteren Polio-Impfungen besteht und im Erwachsenenalter schon zwei oder mehr Auffrischungsimpfungen gegen Polio vorliegen, wird danach nur mehr mit Diphtherie-Tetanus-Pertussis aufgefrischt.

Hepatitis A- / Hepatitis B-Impfung

Um einer Infektion mit dem Hepatitis-A und/oder Hepatitis-B-Virus vorzubeugen, wird die Schutzimpfung gegen Hepatitis allgemein für Kinder und Erwachsene in Österreich empfohlen.

Die Hepatitis A-Impfung wird allen Erwachsenen empfohlen, die sich schützen wollen. Besonders wichtig ist die Impfung auch für Personen, die beruflich ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit Hepatitis A-Viren haben. Für die Grundimmunisierung sind zwei Impfungen notwendig. Die 2. Impfung erfolgt mindestens sechs Monate nach der 1.Impfung.

Die Hepatitis-B-Impfung kann in jedem Lebensalter nachgeholt werden und ist bis zum vollendeten 65. Lebensjahr allgemein empfohlen. Bei entsprechender Indikation ist eine Erstimpfung auch nach dem vollendeten 65. Lebensjahr möglich. Nach der Grundimmunisierung im Erwachsenenalter werden weitere Auffrischungsimpfungen oder Titerkontrollen nur für Risikogruppen bzw. bei Indikation alle 10 Jahre empfohlen. 

Es stehen sowohl Hepatitis A-Impfstoffe, Hepatitis B-Impfstoffe, als auch Kombinationsimpfstoffe für Hepatitis A und B zur Verfügung.

Grippe-Impfung (ca. Oktober – Dezember)

Die jährliche Grippeimpfung ist eine saisonale Impfung, welche den Ausbruch einer „echten Grippe“ – einer Influenza – verhindern kann. Grundsätzlich empfohlen wird diese für alle Altersgruppen ab dem vollendetem 6. Lebensmonat. Für Kinder und Jugendliche steht ein nasaler Impfstoff zur Verfügung.

Im Rahmen des Öffentlichen Impfprogramms Influenza* ist in dieser Saison nur ein geringer Selbstbehalt für die Grippeimpfung zu entrichten (dieser entfällt für Personen mit Rezeptgebühren-befreiung, Kinder und Jugendliche vor dem 18. Geburtstag sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen).

*solange der Vorrat, der im Rahmen des ÖIP zur Verfügung gestellten Impfstoffe, reicht

RSV-Impfung (ca. September)

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) führt zu Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege. Diese können symptomlos sowie mit milden Symptomen verlaufen oder zu schweren Komplikationen und Krankenhausaufenthalten führen. Besonders gefährdet für einen schweren Verlauf sind Säuglinge, Kleinkinder, Personen ab 60 Jahren sowie Personen mit bestimmten Grunderkrankungen. Seit 2023 sind erstmals Impfungen gegen RSV zugelassen.

Die RSV-Saison beginnt in Österreich gewöhnlich im November und erreicht den Höhepunkt im Februar. Als idealer Zeitpunkt wird deshalb eine Impfung im September empfohlen. Die aktive Immunisierung wird derzeit mit einer einmaligen Impfung durchgeführt. Ob weitere Impfungen nötig sind, wird durch Studien evaluiert.

COVID-19-Impfung (ca. September – Dezember)

Covid-19-Impfungen mit dem aktuell angepassten Impfstoff sind nur nach telefonischer Termin-vereinbarung voraussichtlich im oben angeführten Zeitraum in der Ordination möglich.

Die COVID-19-Impfung ist ab dem vollendeten 6. Lebensmonat zugelassen. Allgemein empfohlen wird die Impfung ab dem Alter von 12 Jahren, besonders ab dem Alter von 60 Jahren, für Risikopersonen und für Gesundheitspersonal. Nach einer durchgemachten Coronainfektion bzw. der letzten Corona-impfung wird eine neuerliche Impfung derzeit nach 12 Monaten empfohlen.

ANMERKUNG: Für mitgebrachte Impfstoffe, die in der Ordination geimpft werden, fällt eine Impfgebühr an (Privatleistung).

Schutzmaßnahmen gegen Virenverbreitung

  • Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife
  • Desinfizieren Sie Ihre Hände regelmäßig einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel.
  • Halten Sie einen Abstand von mindestens einem Meter zwischen sich und allen anderen Personen ein, die erkrankt sind (Husten, Niesen, etc.).
  • Vermeiden Sie Berührungen von Augen, Nase und Mund – Hände können Viren aufnehmen und das Virus im Gesicht übertragen.
  • Achten Sie auf Atemhygiene und bedecken sie beim Husten oder Niesen den Mund und die Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch und entsorgen Sie dieses sofort.

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